Verbands-Geschichte der DJK: Unterschied zwischen den Versionen

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|1967  || Die Katholische Arbeiterbewegung Westdeutschlands (KAB) nimmt die Zusammen-arbeit mit der DJK auf. 1969 »DJK an der Wende«: Der Tradition verpflichtet, bereit zum Mut auch in eine neue Epoche. Füh-rungslehrgang im Haus Altenberg.
|1967  || Die Katholische Arbeiterbewegung Westdeutschlands (KAB) nimmt die Zusammen-arbeit mit der DJK auf. 1969 »DJK an der Wende«: Der Tradition verpflichtet, bereit zum Mut auch in eine neue Epoche. Füh-rungslehrgang im Haus Altenberg.
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|1971  || Bekanntgabe der neuen Vereinssatzung (Grund-satzung), in der u.. steht: »Der Verein ist Jugendpflegeorganisation für die DJK-Sportjugend, ist Bildungsgemeinschaft für die jugendlichen und erwachsenen Mitglieder. »Mitglied des Vereins kann jeder werden, wer die Ziele und Aufgaben der DJK anerkennt.« .. . Ziele und Aufgaben sind: »Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anlie-gen des Sports in Kirche und Gesellschaft.«
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|1973  || Erstmals Einplanung einer Fördersumme im DJK-Bundeshaushalt für den Hochleistungssport.
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|1982  || Neue Mustersatzung für den DJK-Verein: »Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der DJK-Sportjugend anerkennt. Den Mitgliedern der DJK-Sportjugend werden ju-gendgemäße Angebote gemacht für einen per-sönlichkeits- und sachgerechten Sport, für Wei-terbildung, Freizeitgestaltung und Geselligkeit.« .. Weiter heißt es: Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. <br>
2. Der Verein ist Mitglied des DJK-Sportverban-des Deutsche Jugendkraft, des katholischen Bundesverbandes für Leistungs- und Breiten-sport. Er untersteht dessen Satzung und Ord-nungen. Diese Vereinssatzung unterliegt der Genehmigung des DJK-Bundesverbandes. Der Verein führt die DJK-Zeichen. Seine Far-ben sind .. . <br>
3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes bzw. der Fachverbände und untersteht zug-leich deren Satzungen und Ordnungen mit gleichen Rechten und Pflichten. <br>
4. Die Sportpflege des Vereins richtet sich grund-sätzlich nach den Bestimmungen des Ama-teursports. Ausnahmen regeln sich nach deh Bestimmungen des betr. Fachverbandes im Einvernehmen mit dem DJK-Bundesverband. <br>
5. Der Verein ist auch um außersportliche Frei-zeitgestaltung bemüht und versteht sich als Bildungsgemeinschaft für seine Mitglieder. <br>
6. Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der DJK-Sportjugend aner-kennt. Den Mitgliedern der DJK-Sportjugend werden jugendgemäße Angebote gemacht für einen persönlichkeits- und sachgerechten Sport, für Weiterbildung, Freizeitgestaltung und Geselligkeit. Die Vereinsjugendordnung, die für die DJK-Sportjugend verbindlich ist, ist Bestandteil dieser Satzung. Ziele und Aufgaben Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzel-nen Abteilun)gen und Sportarten sachgerech-ten Sport emöglichen und der gesamtmen-schlichen Entfaltung nach der Botschaft Chri-sti dienen.
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2026, 14:42 Uhr

Verbands-Geschichte der DJK
Jahr Ereignis
1896 Gründung des Verbandes der Kath. Jünglings-und Jungmännervereine
1910 Gründung der Sportfreunde 1910 Rotthausen
1920 Gründung der »Deutsche Jugendkraft, Reichs-verband für Leibesübungen in kath. Vereinen«, in Würzburg, unter Leitung von Carl Mosterts
1921 Genehmigung der DJK-Satzung und Ordnungen
1923 Dritter Reichsverbandstag verbunden mit der Austragung von Reichsmeisterschaften in allen Sportdisziplinen. Weihe Ar DJK an Kaiser Hein-rich den Heiligen
1925 Festlegung der DJK auf die Bischöflichen Leitsät-ze zu modernen Sittlichkeitsfragen
1926 25. August, Tod des 1. Vorsitzenden, Generalprä-ses Carl Mosterts 9. Nov. Wahl des neuen 1. Vorsitzenden: Studien-rat Ludwig Wolker
1927 »Zweites Reichstreffen«, in Köln: 3.000 Aktive in der Kampfbahn; 40.000 Zuschauer. Jeder zweite Sonntag im Monat bleibt im gesamten Reichsge-biet als Kommunionsonntag von allen sportlichen Verpflichtungen frei
1935 Auflösung der DJK durch die NS-Regierung Aktive Mitglieder: 1920 = 25.000; 1932 = 254.000 1946 Gründung der Spiel- und Sportgemeinschaft Rhein-Weser (Zentralverband)
1947 Gründung der DJK-Arbeitsgemeinschaft als Zusammenfassung aller DJK Gemeinschaften des Bundesgebietes unter Prälat Ludwig Wolker
1949 Umbenennung der DJK-Arbeitsgemein'schaft in »Deutsche Jugendkraft, Verband für Sportpflege in katholischer Gemeinschaft, Hauptverband.« Austritt der Spiel- und Sportgemeinschaft Rhein-Weser aus der DJK-Arbeitsgemeinschaft und Verselbständigung zum DJK-Verband Rhein-We-ser, Zentralverband. Wiedererscheinen der DJK-Zeitschrift: »Sturm und Steuer«
1950 Der DJK-Hauptverband veranlaßt das Wiederer-scheinen der DJK-Zeitschrift »Deutsche Ju-

gendkraft«. Die DJK wird auf Antrag der Schweiz in die FICEP (FädAration Internationale Catholi-que d'Education Physique) aufgenommen. Unter Leitung von Ludwig Wolker wird der Deut-sche Sportbund (DSB) gegründet. Willi Daume wird Präsident und Ludwig Wolker Beisitzer im Präsidium.

1953 Die DJK-Sportschule in Münster wird wieder DJK-Besitz. Prälat Ludwig Wolker gibt seine Führungs-ämter im DJK-Hauptverband ab.
1955 17. Juli, Ehrenvorsitzender Ludwig Wolker stirbt.
1961 Wiedervereinigung Die beiden Mannessportverbände, der DJK-Hauptverband und der DJK-Zentralverband ver-einigen sich zum Verband: »Deutsche Jugendkrft, Verband für Sportpflege in katholischer Gemein-schaft« Mitgliederzahlen (abgerundet)

1954 47.400 1974 255.200 1964 140.500 1982 389.300

1962

Verabschiedung der DJK-Verbandssatzung mit Ordnung der Ringgemeinschaft (Zentralverband) Jugendordnung, Ehrenordnung, Disziplinord-nung, Mustersatzungen für DJK-Kreisverband, DJK-Diözesanverband und DJK-Vereine.

1963 Einweihung der DJK-Sportschule »Kardinal von Gahlen«, in Münster. Vereinbarung mit der Deut-schen Kolpingsfamilie über wechselseitige Part-nerschaft. Bundessportfest in Düsseldorf zusam-men mit dem DJK. 5.200 Aktive in 17 Sportarten. Bundeskanzler Dr. Ludwig Erhard in der Schluß-veranstaltung, Gottesdienst im Rheinstadion an zwei Altären nach »Buntem Rasen« der DJK (mit dem apostol. Nuntius Bafile)
1967 Die Katholische Arbeiterbewegung Westdeutschlands (KAB) nimmt die Zusammen-arbeit mit der DJK auf. 1969 »DJK an der Wende«: Der Tradition verpflichtet, bereit zum Mut auch in eine neue Epoche. Füh-rungslehrgang im Haus Altenberg.
1971 Bekanntgabe der neuen Vereinssatzung (Grund-satzung), in der u.. steht: »Der Verein ist Jugendpflegeorganisation für die DJK-Sportjugend, ist Bildungsgemeinschaft für die jugendlichen und erwachsenen Mitglieder. »Mitglied des Vereins kann jeder werden, wer die Ziele und Aufgaben der DJK anerkennt.« .. . Ziele und Aufgaben sind: »Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anlie-gen des Sports in Kirche und Gesellschaft.«
1973 Erstmals Einplanung einer Fördersumme im DJK-Bundeshaushalt für den Hochleistungssport.
1982 Neue Mustersatzung für den DJK-Verein: »Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der DJK-Sportjugend anerkennt. Den Mitgliedern der DJK-Sportjugend werden ju-gendgemäße Angebote gemacht für einen per-sönlichkeits- und sachgerechten Sport, für Wei-terbildung, Freizeitgestaltung und Geselligkeit.« .. Weiter heißt es: Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

2. Der Verein ist Mitglied des DJK-Sportverban-des Deutsche Jugendkraft, des katholischen Bundesverbandes für Leistungs- und Breiten-sport. Er untersteht dessen Satzung und Ord-nungen. Diese Vereinssatzung unterliegt der Genehmigung des DJK-Bundesverbandes. Der Verein führt die DJK-Zeichen. Seine Far-ben sind .. .
3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes bzw. der Fachverbände und untersteht zug-leich deren Satzungen und Ordnungen mit gleichen Rechten und Pflichten.

4. Die Sportpflege des Vereins richtet sich grund-sätzlich nach den Bestimmungen des Ama-teursports. Ausnahmen regeln sich nach deh Bestimmungen des betr. Fachverbandes im Einvernehmen mit dem DJK-Bundesverband.

5. Der Verein ist auch um außersportliche Frei-zeitgestaltung bemüht und versteht sich als Bildungsgemeinschaft für seine Mitglieder.
6. Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der DJK-Sportjugend aner-kennt. Den Mitgliedern der DJK-Sportjugend werden jugendgemäße Angebote gemacht für einen persönlichkeits- und sachgerechten Sport, für Weiterbildung, Freizeitgestaltung und Geselligkeit. Die Vereinsjugendordnung, die für die DJK-Sportjugend verbindlich ist, ist Bestandteil dieser Satzung. Ziele und Aufgaben Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzel-nen Abteilun)gen und Sportarten sachgerech-ten Sport emöglichen und der gesamtmen-schlichen Entfaltung nach der Botschaft Chri-sti dienen.